Win with flair!

20 Jahre EXIL Wohnmagazin

Tolle Wohn-Inspirationen in der Hauptstadt: Das EXIL Wohnmagazin ist mehr als nur ein Möbelhaus. In den großzügigen Hallen des denkmalgeschützten Fabrikgebäudes in Berlin-Kreuzberg gibt es viel zu entdecken.

Gewinnen Sie zum 20-jährigen Jubiläum vier farbenfrohe Sitzkissen!

1
Foto: Lena Siebert

Direkt an der Spree gelegen, in Berlin-Kreuzberg, findet sich ein wahres Eldorado für Interior-Fans. Ob Vintagestil, puristisch, Landhaus oder klassische Moderne – im EXIL Wohnmagazin lassen sich auf ganzen sechs Etagen wunderbare Wohnideen für Ihre vier Wände entdecken. Das Sortiment bietet dabei für jeden Wohnbereich etwas: von Betten, Kleiderschränken, Tischen, Sesseln und Stühlen, Regalen bis zu Küchenmöbeln, Leuchten und noch vielem mehr. Auch für die passenden Wohnaccessoires gibt es einen eigenen Bereich.  

Seit 20 Jahren steht das EXIL Wohnmagazin für die Verschönerung der eigenen Lebenswelt. Diese langjährige Erfahrung des Exil-Teams (die drei Gründer und Geschäftsführer kommen allesamt selbst aus der Möbelbranche) zeigt sich nicht nur in einem breit gefächerten, dabei stilsicheren Angebot, sondern auch im Service: Die Möbel werden auf Wunsch geliefert und aufgebaut. Beratung bei der richtigen Auswahl und Hilfe bei der Einrichtungsplanung gehören ebenfalls dazu.  

Darüber hinaus wird neben Möbeln und Wohnaccessoires noch mehr geboten: Auf dem Campus des EXIL-Wohnmagazins finden auch Events und Vernissagen, Sonderausstellungen oder Konzerte statt.

Weitere Infos, Angebote und Jubiläumsaktionen finden Sie unter:
www.exil-wohnmagazin.de

  • Foto: Lena Siebert Foto: Lena Siebert
  • Foto: Lena Siebert Foto: Lena Siebert
  • Foto: Lena Siebert Foto: Lena Siebert

Mitmachen und gewinnen!

Gewinnen Sie eins von vier Sitzkissen von bullfrog Design im Wert von jeweils 158,– €

(Das Gewinnspiel ist beendet. Wir gratulieren Tamara S., Nina C., Karin E. und Anna-Maria S. zum Gewinn!)

1
Foto: PR

Die Teilnahme ist nur für Personen ab 18 Jahren und in Deutschland und Österreich zulässig. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der ahead Media GmbH sind von der Verlosung ausgeschlossen.

17.04.2018